Heizen in Leverkusen: Was das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Ihre Gasheizung bedeutet

Kein sofortiges Verbot: Ihre bestehende Gasheizung darf bleiben
Zunächst die gute Nachricht: Ihre bereits installierte Gasheizung muss nicht sofort ausgetauscht werden. Das GEG sieht kein generelles Betriebsverbot für bestehende Anlagen vor. Sie dürfen Ihre funktionierende Gasheizung weiterhin nutzen und bei Bedarf auch reparieren lassen. Erst zum 1. Januar 2045 müssen alle Heizungen vollständig ohne fossile Brennstoffe auskommen.
Neuanlagen: Die Rolle der kommunalen Wärmeplanung in Leverkusen
Die Regeln für den Einbau neuer Gasheizungen sind differenzierter und eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft. Für eine Stadt wie Leverkusen mit über 100.000 Einwohnern muss ein solcher Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2026 vorliegen.
Vor dem 30. Juni 2026:
- In Neubaugebieten: Hier gilt die 65 %-Regel für erneuerbare Energien bereits seit dem 1. Januar 2024. Das bedeutet, reine Gasheizungen dürfen hier nicht mehr installiert werden.
- Im Bestandsgebäude und in Baulücken (innerhalb des Bebauungszusammenhangs): Hier ist der Einbau einer reinen Gasheizung vorerst weiterhin erlaubt. Sie sind nicht sofort an die 65 %-Regel gebunden.
Ab dem 30. Juni 2026 (Stichtag für Leverkusen):
- Sobald die kommunale Wärmeplanung für Leverkusen vorliegt und eine Gebietsausweisung für ein Wärmenetz erfolgt ist oder eine andere verbindliche Wärmeversorgungsstrategie für Ihr Wohngebiet festgelegt wurde, treten die strengeren Regeln in Kraft.
- Alle neu eingebauten Heizungen müssen dann mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Dies bedeutet faktisch das Aus für reine Gasheizungen, es sei denn, sie werden mit einem Erneuerbaren-Anteil kombiniert (z.B. als Hybridheizung).
Übergangsfristen und die "H2-Ready"-Option
Wenn Sie sich vor dem Stichtag der Wärmeplanung für den Einbau einer reinen Gasheizung entscheiden, gibt es dennoch wichtige Punkte zu beachten:
- Steigender Anteil erneuerbarer Gase: Ab dem 1. Januar 2029 müssen Sie einen steigenden Anteil an Biomasse (z.B. Biomethan) oder Wasserstoff nutzen:
- Ab 2029: mindestens 15 %
- Ab 2035: mindestens 30 %
- Ab 2040: mindestens 60 %
- "H2-Ready"-Gasheizungen: Es gibt Gasheizungen, die für einen späteren Betrieb mit 100 % Wasserstoff umrüstbar sind ("H2-Ready"). Diese können eine Option sein, wenn in Ihrem Leverkusener Gebiet eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur geplant ist. Hier ist die genaue Abstimmung mit Ihrem Netzbetreiber entscheidend.
Fazit: Vorausschauend planen in Leverkusen
Das GEG zielt darauf ab, den Übergang zu klimafreundlicher Wärmeversorgung zu gestalten. Auch wenn der sofortige Austausch Ihrer Gasheizung meist nicht notwendig ist, lohnt es sich, vorausschauend zu planen.
Informationspflicht für Fachbetriebe:
Als qualifizierter Fachbetrieb sind wir verpflichtet, Sie umfassend über die Regelungen des GEG zu informieren und Sie bei der Wahl eines zukunftsfähigen Heizsystems zu beraten.
Förderungen nutzen:
Der Staat unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme weiterhin mit attraktiven Förderprogrammen (z.B. über die BAFA). Wir helfen Ihnen, die passenden Fördergelder für Ihre Heizungsmodernisierung in Leverkusen zu finden und zu beantragen.
Beratung durch Ihren Experten in Leverkusen
Die Thematik ist komplex und die besten Lösungen hängen von Ihrer individuellen Immobilie und Ihren Bedürfnissen ab. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Als Ihr Fachbetrieb für Heizung, Sanitär und Klima in Leverkusen beraten wir Sie gerne persönlich und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen – nachhaltig, effizient und zukunftssicher.